Dabei zeigen wir Ihnen bestehende Wahlrechte auf und erläutern Ihnen gerne die entsprechende Auswirkung auf Ihre Unternehmenskennzahlen. Dabei haben wir Ihre Steuerlast natürlich immer im Blick.
Mit der Wahlrechtsausübung gehen zivilrechtliche Pflichten einher, zu denen wir Sie steuerlich dezidiert beraten.
- Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Kapitalertragsteuererklärung