jah­res­ab­schluss
und Steuererklä­rungen

Sie definieren die Ziele der Jahresabschlusserstellung und der dazugehörigen Steuererklärung und wir berücksichtigen diese bestmöglich bei unserer Erstellungstätigkeit.
Ob Banken, Investoren, Finanzbehörden oder sonstige Jahresabschluss­adressaten, die Kennzahlen, die aus den Jahresabschlüssen abzuleiten sind, werden immer wichtiger. Wir erstellen für Sie die entsprechenden Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Steuererklärungen, um die von Ihnen definierten Ziele bestmöglich zu erreichen.

Dabei zeigen wir Ihnen bestehende Wahlrechte auf und erläutern Ihnen gerne die entsprechende Auswirkung auf Ihre Unternehmenskennzahlen. Dabei haben wir Ihre Steuerlast natürlich immer im Blick.

Mit der Wahlrechtsausübung gehen zivilrechtliche Pflichten einher, zu denen wir Sie steuerlich dezidiert beraten.

Hier dann die Auflistung der Tätigkeiten
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Kapitalertragsteuererklärung

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Rufen Sie uns einfach an.